Donnerstag, 16. Februar 2012

Bisher keine Lösung im Rechtsstreit zwischen Gema und YouTube

Im Rechtsstreit zwischen Gema und YouTube wird das Landgericht Hamburg am 20. April entscheiden. Das kündigte das Gericht am Donnerstag an. Die beiden Parteien stritten vor dem Landgericht darum, ob die Videoplattform genug zur Löschung urheberrechtlich geschützter Musik tut. Die Anwälte von YouTube-Mutter Google erklärten, das Filtersystem Content-ID sei „perfekt“ für die Gema, um Videos zu löschen oder über die Einblendung von Werbung Einnahmen zu erzielen. Die Anwälte der Gema zweifelten zudem die Effizienz des Systems an, vor allem bei der Erkennung von Versionen wie Live-Aufnahmen.
Content-ID ist ein System, das Rechteinhaber nutzen können, um eigene Werke auf YouTuve zu löschen oder zur Monetarisierung freizugeben, bei der die Werbeeinnahmen geteilt werden. Dafür müssen die Unternehmen Referenzdateien hochladen, von denen YouTube eine Art Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos. Die Gema verlangt stattdessen von YouTube den Einsatz eines Wortfilters, der anhand der Videobeschreibungen Titel blockiert. Google bezeichnete dieses Verfahren als zu fehleranfällig und warnte vor einem „Overblocking“, bei dem viele Videos fälschlich blockiert würden.
Das Gericht geht nicht davon aus, dass YouTube sich die geschützten Werke zu eigen gemacht hat – wie die Gema meint – und dass somit keine Täterhaftung, sondern nur eine weniger gravierende Störerhaftung infrage komme.

(Quelle: abendblatt.de)

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