Freitag, 30. März 2012

Leistungsschutzrecht von Presseverlagen umstritten

Wenige Wochen nach dem Beschluss der Koalition stößt das geplante Gesetz für ein Leistungsschutzrecht von Presseverlagen im Internet auf Hindernisse. „Wir nehmen uns die erforderliche Zeit, das sorgfältig zu prüfen“, sagte der Vorsitzende des Unterausschusses Neue Medien, Sebastian Blumenthal (FDP) am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. In einer nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses teilte Staatssekretär Max Stadler aus dem Justizministerium den Abgeordneten mit, dass er noch keinen Gesetzentwurf vorlegen könne.
Union und FDP hatten auf einem „Koalitionsgipfel“ Anfang März beschlossen, dass kommerzielle Portale künftig eine Abgabe an Medienverlage zahlen sollen, wenn sie deren Artikel in ihr eigenes Angebot einbinden. In dem Beschlusspapier der Koalition heißt es: „Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.“
Innerhalb der FDP-Fraktion wird insbesondere die Idee kritisiert, eine eigene Verwertungsgesellschaft einzurichten, welche dann die Abgabe an Presseverlage weiterleiten könnte. Der Abgeordnete Manuel Höferlin (FDP) schrieb in seinem persönlichen Blog: „Eine monetäre Umverteilung von Internetdienstleistern hin zu den Presseverlagen, ähnlich wie bei der Gema, VG Wort oder PMG, lehne ich entschieden ab.“ Stattdessen wird bei den Liberalen nun über einen gesetzlich garantierten Unterlassungsanspruch diskutiert, für den Google bereits die technischen Möglichkeiten anbietet: Presseverlage, die nicht wollen, dass ihre Artikel bei Google News erscheinen, können dies in ihren Webseiten entsprechend einstellen.

(Quelle: focus.de)

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