Donnerstag, 26. Juli 2012

Wieder eine Niederlage für Apple gegen Samsung

Richter des Oberlandesgerichts München lehnten heute eine einstweilige Verfügung gegen den koreanischen Elektronikkonzern ab. Apple hatte geklagt, Samsung kopiere seine Touchscreen-Technologie.
Zuvor war der US-Konzern bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München gescheitert. Apple wirft Samsung die Verletzung eines Patents vor, das der iPhone-Hersteller auch in anderen Gerichtsverfahren unter anderem in den USA für sich ins Feld führt. Es beschreibt eine Technik zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen-Bildschirm. Konkret geht es um die Art und Weise wie auf Smartphone- und Tablet-Bildschirmen Skalierung, Scrolling und das Drehen von Inhalten abläuft. Das Patent ist weitreichend und für Apple von großer Bedeutung. Wären die Richter der Argumentation Apples gefolgt, hätte dies Vertriebsverbote für das Galaxy Nexus und das Galaxy Tab 10.1 nach sich ziehen können.

(Quelle: sueddeutsche.de)

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