Montag, 30. Juli 2012

Abschwächung des zukünftigen Leistungsschutzrecht im Internet?

Das zukünftige Leistungsschutzrecht im Internet scheint mehr und mehr nur eine Lex Google zu sein. Im Ergebnis könnte das ein unzulässiges Einzelfallgesetz werden.
Das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzrecht bedeutet eigentlich, dass Verlage daran verdienen sollen, wenn ihre Inhalte im Netz aufgearbeitet oder neu zusammenstellt werden.
Der erste Gesetzentwurf sah vor, dass Links mit Teasertexten künftig eine Lizenz benötigen. Blogger befürchteten, dass es für Kurztexte mit Links Abmahnungen hageln könnte und eine existierende Netzkultur ausgetrocknet wird. Jetzt ist eine neue Version aufgetaucht. Demnach soll es nur noch "vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen" schützen.
In dem Zweitentwurf des Bundesjustizministeriums, der zum Wochenende geleakt wurde, heißt es, dass Blogs, aber auch alle "Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft" nicht mehr betroffen sein sollen.

(Quelle: dradio.de)

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