Samstag, 21. April 2012

YouTube muss nach Hinweisen von Rechte- inhabern auf Urheberrechtsverstöße tätig werden

Die weltgrößte Videoplattform YouTube muss einige Musikclips sperren, an denen die Gema Urheberrechte geltend macht. Das urteilte das Landgericht Hamburg am Freitag und gab der Musik-Verwertungsgesellschaft damit teilweise recht. Gleichzeitig schrieben die Richter der Google-Tochter vor, wie sie künftig handeln muss, um Rechtsverstöße zu verhindern. Die Online-Abspielstation muss die Videos aber erst löschen, wenn die Rechteinhaber sie auf Urheberrechtsverstöße hinweisen. Sein riesiges Archiv aus Filmschnipseln muss YouTube nicht nach geschützten Titeln durchsuchen. Deshalb wertete die Videoplattform die Entscheidung als Erfolg für sich.
"Das Gericht gibt mit dem Urteil Plattformen mit von Nutzern generierten Inhalten mehr Rechtssicherheit und lässt auch in Deutschland Raum für kreative und innovative Entwicklungen im Netz", sagte ein Google-Sprecher. Die Gema habe YouTube dazu verpflichten wollen, für alle von Nutzern geladenen Inhalte vorab sicherzustellen, das sie keine Rechte brechen. Dies wies das Gericht jedoch ab.
In ihrer Begründung machte die Kammer aber auch deutlich, dass YouTube eine Mitverantwortung für die hochgeladenen Videos habe. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladenen Videoclips bestehe nicht. Zuzumuten sei Youtube jedoch, nach Erhalt eines Hinweises Urheberrechtsverletzungen durch den Einsatz einer Software zu verhindern. "Das ist ein wichtiger Etappensieg", sagte ein Gema-Sprecher. Das Gericht habe YouTube für die Inhalte auf seinen Rechnern verantwortlich gemacht.

(Quelle: reuters.com)

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