Google zufolge ergeben sich wirtschaftliche Nachteile für die Rechteinhaber weder dann, wenn es Auszüge gescannter Bücher anzeigt, noch durch einen durchsuchbaren Katalog. Tatsächlich profitierten Autoren sogar von Google Books, da die Datenbank Nutzern helfe, Titel zu finden und Bücher zu kaufen, heißt es in dem Antrag. Google Books sei außerdem im öffentlichen Interesse, da es Zugang zu Informationen biete, die sonst nicht verfügbar seien. Damit sei eine faire Nutzung der gescannten Inhalte gegeben.
Im Jahr 2004 hatte Google mit der Digitalisierung von Büchern begonnen. Seitdem wurden mehr als 20 Millionen Titel gescannt und kurze Auszüge von mehr als 4 Millionen englischsprachigen Büchern veröffentlicht. Die Nutzung der Inhalte entspricht nach Ansicht von Google dem “Fair Use”-Prinzip. Eine Genehmigung für die Digitalisierung der vergriffenen, aber noch urheberrechtlich geschützten Bücher holt Google deswegen nicht ein.
(Quelle: zdnet.de)
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