Apple hatte bereits ein bundesweites Verkaufsverbot für das Samsung-Tablet 10.1 erstritten. Während darüber derweil noch vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt wird, brachte der koreanische Elektronikkonzern ein Nachfolgemodell (10.1 N) auf den Markt. Es war mit Änderungen versehen und sollte Apple besänftigen. Doch das Ziel wurde verfehlt: Apple zog gegen Samsung erneut vor Gericht. Dem Konzern ist die Ähnlichkeit zwischen iPad und Konkurrenz-Modell immer noch zu groß.
Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofman sieht das anders. Nach vorläufiger Auffassung der Kammer habe sich Samsung durch die Überarbeitung des Vergängermodells soweit von Apples geschützten Geschmacksmustern entfernt, dass es keinen Grund mehr für ein Verkaufsverbot gebe, so Brückner-Hofman.
(Quelle: rp-online.de)
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