Das Landgericht Köln hat geurteilt, dass die Smartphone-App der Tagesschau über den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hinaus geht und sie dementsprechend verboten. Aus den App-Stores verschwindet die beliebte Nachrichten-App aber trotzdem nicht.
Die Freude der Zeitungsverlage über den erstinstanzlichen Sieg im jahrelangen Rechtsstreit um die Tagesschau-App dürfte verhalten ausfallen: Das Gericht urteilte lediglich über die App-Version vom 15. Juni 2011. Da die App seitdem einige Änderungen durchlaufen hat, führt das heutige Verbot der alten Version nicht zu einer Löschung der neuesten Version.
Laut Rundfunkstaatsvertrag dürfen die Öffentlich-Rechtlichen im Internet keine presseähnlichen Erzeugnisse anbieten, um mit ihrem gebührenfinanzierten Angebot nicht den klassischen, durch Einzelverkauf oder Werbung finanzierten Medien Konkurrenz zu machen. Die ARD argumentierte vergeblich, dass die App dank zahlreicher Audio- und Videoinhalte als Multimedia-Angebot eingestuft werden müsse.
(Quelle: chip.de)
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